Workshop “Teilhabe – überflüssige Worthülse oder Schlüsselbegriff der digitalen Gesellschaft?”
Ob „Teilhabe“ einfach nur ein aufgeblähter Begriff oder ein Phänomen der digitalen Gesellschaft ist, versucht Kordula Attermeyer vom Referat Digitale Gesellschaft der Staatskanzlei NRW zu klären. Doch die Antwort darauf liegt nicht auf der Hand.
Zum Einstieg zeigt Attermeyer eine Mindmap mit allen Facetten der Teilhabe, denn „es gibt nie nur einen Aspekt,“ so die Referentin. Ob und in welcher Form Bürger an politischen und öffentlichen Diskursen teilnehmen, hängt stark von sozialen, technischen, gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Aspekten ab. Dabei spielt z. B. nicht nur eine Rolle, ob Bürger Zugang zum Internet haben, sondern auch der soziale Status und das Alter der Nutzer und Nutzerinnen.
Die Altersgruppe lässt sich wiederum in verschiedene Gruppen unterteilen. Erwachsene kann man als Eltern, Konsumenten und Konsumentinnen sowie Bürger und Bürgerinnen betrachten. Warum ist so eine Unterteilung wichtig? „Politik und Verwaltung sind gefordert und müssen sich vor jeder Maßnahme überlegen, um wen es genau geht, um die Bürger zu erreichen,“ so Attermeyer.
Nach der Präsentation der Mindmap bricht eine Grundsatzdiskussion über den Begriff „Teilhabe“ aus. Ist Teilhabe das Gleiche wie Partizipation und wo liegt der Unterschied zwischen Teilhabe und Teilnahme?
Ein Teilnehmer meint, dass Teilhabe ein Mitwirken und aktives Gestalten beinhaltet, wogegen Teilnahme nur den Zugang zur Information bedeutet. Ein anderer ist der Meinung, dass Partizipation und Teilhabe ein Synonym ist.
Die Meinungen gehen auseinander, doch Attermeyer schließt die Diskussion mit den Worten: „Wo der Unterschied zwischen Teilhabe und Teilnahme liegt, darüber kann man sich streiten, aber man muss aufpassen, dass es nicht philosophisch wird.“
Autor(inn)en: Katharina Wecker, Maria Laguna Trujillo
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